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Barrierefreie Website: Was das BFSG ab 2025 für Unternehmen bedeutet

Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz werden barrierefreie digitale Angebote für viele Unternehmen zur Pflicht. Ein verständlicher Überblick.

Von Khaleda Ibrahim, Informatikerin (M.Sc.)Aktualisiert am

Seit dem 28. Juni 2025 gilt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Es setzt eine europäische Richtlinie um und sorgt dafür, dass digitale Produkte und Dienstleistungen für möglichst viele Menschen nutzbar sind – auch für Personen mit Seh-, Hör-, motorischen oder kognitiven Einschränkungen. Für viele Unternehmen ist Barrierefreiheit damit kein freiwilliges Extra mehr, sondern eine gesetzliche Anforderung.

Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?

Das BFSG verpflichtet Anbieter bestimmter Produkte und Dienstleistungen, diese barrierefrei bereitzustellen. Im digitalen Bereich betrifft das insbesondere Websites, Apps und Onlineshops, über die Verbraucherinnen und Verbraucher Verträge abschließen oder Dienstleistungen in Anspruch nehmen können. Ziel ist die gleichberechtigte Teilhabe: Wer online etwas kaufen, buchen oder beantragen möchte, soll das unabhängig von einer Behinderung tun können.

Wer ist betroffen – und wer nicht?

Das Gesetz richtet sich vor allem an Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen für Endverbraucher anbieten. Dazu zählen unter anderem:

  • Onlineshops und andere Angebote im elektronischen Geschäftsverkehr
  • Bankdienstleistungen und Zahlungsverkehr für Verbraucher
  • Buchungs- und Ticketsysteme im Personenverkehr
  • bestimmte Telekommunikations- und Mediendienste

Eine wichtige Ausnahme gilt für Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten: Wer weniger als zehn Mitarbeitende beschäftigt und einen Jahresumsatz beziehungsweise eine Jahresbilanzsumme von höchstens zwei Millionen Euro hat, ist bei Dienstleistungen von den Pflichten des BFSG ausgenommen. Diese Ausnahme gilt jedoch nicht uneingeschränkt für alle Produkte, und reine Unternehmenswebsites ohne Verkaufsfunktion fallen häufig gar nicht in den Anwendungsbereich. Im Zweifel sollte die Betroffenheit rechtlich geprüft werden.

Was heißt barrierefrei technisch?

Als Maßstäbe dienen die anerkannten Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) sowie die europäische Norm EN 301 549. Vier Grundprinzipien fassen zusammen, worauf es ankommt: Inhalte müssen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein. Konkret bedeutet das unter anderem:

  • Aussagekräftige Alternativtexte für Bilder und Grafiken
  • Ausreichende Farbkontraste zwischen Text und Hintergrund
  • Vollständige Bedienbarkeit per Tastatur, nicht nur mit der Maus
  • Klare, logische Überschriftenstruktur und semantisch korrektes HTML
  • Beschriftete Formularfelder und verständliche Fehlermeldungen
  • Untertitel oder Transkripte für Video- und Audioinhalte
  • Verzicht auf reine Farbcodierung als einzigen Informationsträger

Checkliste für den Einstieg

Wer den eigenen Auftritt prüfen möchte, kann sich an folgenden Punkten orientieren:

  • Lässt sich die gesamte Seite ausschließlich mit der Tastatur bedienen?
  • Sind alle Bilder mit sinnvollen Alternativtexten versehen?
  • Erreichen Texte und Bedienelemente ausreichende Kontrastwerte?
  • Ist die Seite mit einem Screenreader nachvollziehbar vorlesbar?
  • Sind Formulare klar beschriftet und Fehler verständlich benannt?
  • Funktioniert die Darstellung auch bei starker Vergrößerung?

Einen strukturierten Überblick über den Zustand Ihrer Website – von der technischen Grundlage bis zur Nutzbarkeit – erhalten Sie über unseren Website-Check.

Fristen und nächste Schritte

Die zentralen Anforderungen gelten seit dem 28. Juni 2025. Für einzelne Produktbereiche und bereits bestehende Verträge sind gestaffelte Übergangsfristen vorgesehen, die spätestens 2030 auslaufen. Unternehmen sollten die eigene Betroffenheit deshalb nicht aufschieben, sondern frühzeitig prüfen. Barrierefreiheit ist zudem kein einmaliges Projekt: Sie sollte bei jeder Weiterentwicklung mitgedacht werden. Der Aufwand zahlt sich doppelt aus, denn barrierefreie Websites sind in der Regel auch technisch sauberer, besser auffindbar und für alle Nutzenden angenehmer zu bedienen.

Unverbindlich starten

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